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Arth Gemeindewerk

Hausinstallationskontrolle



Das Trinkwasser wird mit hoher Qualität zu Ihnen geliefert und untersteht dem Lebensmittelgesetz. Sowohl bei unseren Verteilanlagen wie aber auch bei Ihrer Hausinstallation müssen jegliche Verunreinigungen des Trinkwassers ausgeschlossen werden.

Aus diesem Grund dürfen Neuinstallationen und Änderungen in der Hausinstallation nur mit dem Einverständnis der GWA und durch installationsberechtigten Firmen ausgeführt werden. Die Anmeldung einer Neuinstallation oder einer Änderung erfolgt mittels Installationsanzeige. Jede Installationsanzeige wird durch die GWA geprüft und gegebenenfalls weitere Sicherheitsmassnahmen veranlasst. Nach der Fertigstellung der Installationsarbeiten ist eine Kontrolle durchzuführen.

Bei Hausinstallationen ohne die Gefahr einer Verunreinigung (z.B. Wohnungsbau) wird die Installationskontrolle in der Regel durch den Sanitärinstallateur durchgeführt. Er bestätigt mit seinem Abnahmeprotokoll, dass die Installation gemäss Normen korrekt ausgeführt ist. Bei Installationen mit einer potentiellen Gefährdung, führen die GWA die Erstkontrolle durch.

Nicht nur die Qualität des Trinkwassers sondern auch die Qualität der Messgeräte wird durch die GWA überprüft. Die Wasserzähler werden regelmässig ausgetauscht. Die Periodizität richtet sich an die Herstellerangaben (zum heutigen Zeitpunkt 15 Jahre). Die GWA hat das Recht, zu diesem Zeitpunkt auch die Hausinstallation einer periodischen Kontrolle zu unterziehen.

Downloads:
Installationsanzeige Wasser
Wichtig für Hauseigentümer

 
 
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