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Allgemeine Strommarktinformationen



Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Strommarkt in der Schweiz ist geöffnet. Mit der Verabschiedung der Stromversorgungsverordnung (StromVV) durch den Bundesrat vom 14. März 2008 sowie der revidierten StromVV durch den Bundesrat vom 12. Dezember 2008 und dem bereits seit 1. Januar 2008 in Kraft gesetzten Stromversorgungsgesetz (StromVG) sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine zweistufige Marktöffnung gegeben. Gemäss dem neuen Gesetz werden mit der Teilmarktöffnung für Unternehmungen mit 100'000 kWh Jahresverbrauch während fünf Jahren Erfahrungen gesammelt, bevor auch Haushalte ihren Energielieferanten frei wählen können.

Weiter wichtige Informationen erhalten Sie unter:
www.bfe.admin.chEnergie Schweiz (Bundesamt für Energie)
www.vse.chVerband schweizerische Elektrizitätswerke (VSE)
www.swissgrid.chNationale Netzgesellschaft
www.elcom.admin.chEidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)

 
Strommarktliberalisierung: Neue Begriffe und Abkürzungen z.B. SDL, KEV ………
Der schweizerische Strommarkt ist im Wandel und auf Ihrer künftigen Stromrechnung finden Sie viele neue Abkürzungen und neue Begriffe. Mit diesen Erklärungen möchten wir Sie über die Veränderungen des schweizerischen Strommarktes sowie den hierdurch bedingten Neuerungen auf Ihrer Stromrechnung informieren.
Erklärungen zu den Neuerungen
                

 

Informationen gemäss Stromversorgungsgesetz


Nachfolgend finden Sie die nach Art. 12, Abs. 1 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) zu publizierenden Energie- und Netznutzungsinformationen.

Energie- und Netznutzungstarife für Grund- und Vollversorgung   
Energie- und Netznutzungspreise  Übersicht aller Tarife (vorbehältlich der Genehmigung der ElCom)
Einzeltarife im Detail
Haushalt H1 – Haushalt H2 – Landwirtschaft L1 – Gewerbe u. Dienstleistungen G1 -
Gewerbe und Landwirtschaft GL3 – Industrie NS J1 – Industrie NS J2 – Industrie MS J10

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Lieferung von elektrischer Energie (siehe Reglement)
Netznutzung (siehe Reglement)
 
Technische Bedingungen
(siehe Reglement)

Jahresrechnungen
(Publizierung folgt nach Vorliegen der Daten)

Jahressumme der Netznutzungsentgelte
(Publizierung folgt nach Vorliegen der Daten)

Abgaben und Leistungen an die Gemeinde Arth
(Publizierung folgt nach Vorliegen der Daten)

 
 
Gemeindewerke Arth: Gotthardstrasse 21, 6415 Arth   Tel.: 041 859 01 01 Fax: 041 859 01 99   E-Mail: info@gw-arth.ch