Kostendeckende Einspeisevergütung
Ab 1. Januar 2009 wird für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Schweizer Stromnetz eingespeist wird, eine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erstattet. Die kostendeckende Vergütung ist für folgende Technologien vorgesehen: · Wasserkraft (bis 10 Megawatt) · Photovoltaik · Windenergie · Geothermie · Biomasse und Abfälle aus Biomasse Die Vergütungstarife für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wurden anhand von Referenzanlagen pro Technologie und Leistungsklasse festgelegt. Die Vergütungsdauer beträgt je nach Technologie 20 bis 25 Jahre. Aufgrund der zu erwartenden technologischen Fortschritte und zunehmender Marktreife der Technologien ist ein Absenkpfad für die Vergütungstarife vorgesehen. Diese Absenkung betrifft jeweils nur die neu angemeldeten Anlagen; sie erhalten über die gesamte Vergütungsdauer einen dann konstant bleibenden Vergütungstarif. Wer sich für die kostendeckende Einspeisevergütung entscheidet, kann seine Elektrizität nicht gleichzeitig auch als "grünen Strom" am freien Ökostrommarkt verkaufen. Von der Einspeisevergütung können Anlagen profitieren, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen worden sind. Details zum Anmeldeverfahren finden sie auf swissgrid. Die Grundlagen und Richtlinien zur kostendeckenden Einspeisevergütung vom Bundesamt für Energie (BFE) finden Sie hier: zur kostendeckenden Einspeisevergütung. Die Fakten zu kostendeckenden Einspeisevergütung KEV für Solarstrom finden Sie unter Swissolar-KEV-Faktenblatt: SWISSOLAR.
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