Umzugsmeldung - leicht gemacht
10 Tage vor ... Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel, Eigentümerwechsel bei Handänderung oder die Änderung Ihrer Geschäftsadresse spätestens 10 Tage vor dem Umzug.
Senden Sie uns Ihre Umzugsmeldung oder den Eigentümerwechsel. Alle erforderlichen Angaben wie Kundennummer, Objekt etc. finden Sie auf Ihrer GWA-Rechnung. Wichtig: Falls der Stromzähler oder bei Eigentümerwechsel der Wassermesser nicht frei zugänglich sind, vereinbaren Sie mit uns einen Ablesetermin oder geben Sie uns die Zählerstände bekannt. Damit der Umzug nicht zum Stress wird, haben Sie die Möglichkeit, die unten erwähnte Checkliste mit Tipps rund um den Wochnungswechsel von der SZKB zu beziehen. Wir danken für Ihre Umzugsmeldung und wünschen Ihnen einen guten Start am neuen Ort. PS: Gemäss Reglement über die Abgabe von elektrischer Energie Art. 21 - 25 muss der Kunde den Zeitpunkt des Umzuges spätestens 3 Tage vorher abmelden. Jeder Eigentümerwechsel einer Liegenschaft ist dem EW vom Verkäufer rechtzeitig schriftlich zu melden. Der Bezüger haftet für die Bezahlung der verbrauchten Energie und für allfällige Gebühren bis zum Ende des Vertragsverhältnisses bzw. bis zur nächstmöglichen Zählerablesung nach erfolgter Meldung.
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