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Verrechnungsperioden Strom


Die Stromzähler werden halbjährlich Ende März und Ende September abgelesen und abgerechnet. Auf der Abrechnung sind Tarife, Zählerstände und Verbräuche gemäss Ablesung ersichtlich. Zusätzlich werden per Ende Dezember und Ende Juni Akontorechnungen gestellt. Die einbezahlten Akontobeträge und allfällige Überträge sind jeweils auf der halbjährlichen Schlussrechnung abgezogen. Die Akontobeträge werden automatisch auf Grund der Vorjahresperiode berechnet.

Sie erhalten die Rechnungen an folgenden Terminen:

Ende DezemberAkontorechnung Winter (Oktober -Dezember)
Ende AprilDefinitive Abrechnung  1. Oktober - 31. März
Ende JuniAkontorechnung Sommer (April - Juni)
Ende OktoberDefinitive Abrechnung 1. April - 30. September
 
Von dieser Regelung ausgenommen sind Grosskunden und Schlussrechnungen bei Wohnungswechsel.
 
 

 

Verrechnungsperiode Wasser / Abwasser


Die Wassermesser werden jährlich Ende November abgelesen und abgerechnet. Auf der Abrechnung sind Tarife, Zählerstände und Verbräuche gemäss Ablesung ersichtlich. Zusätzlich werden im Februar und im August Akontorechnungen gestellt. Die einbezahlten Akontobeträge und allfällige Überträge sind jeweils auf der Abrechnung abgezogen. Die Akontobeträge werden automatisch auf Grund der Vorjahresperiode berechnet.

Sie erhalten die Rechnung an folgenden Terminen:

Im FebruarAkontorechnung für das 1. Halbjahr
Im AugustAkontorechnung für das 2. Halbjahr
Ende Dezember / Anfangs JanuarDefinitive Abrechnung vom 1. Januar - 31. Dezember
 
Von dieser Regelung ausgenommen sind Schlussrechnungen bei Eigentümerwechsel.

 
 

Gemeindewerke Arth: Gotthardstrasse 21, 6415 Arth   Tel.: 041 859 01 01 Fax: 041 859 01 99   E-Mail: info@gw-arth.ch